Berichtspflicht Eingliederungshilfe Rheinland-Pfalz (§ 10 AGSGB IX)

Nach den Informationen die Sie am 13. April diesen Jahres durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz (MASTD) bzw. dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) erhalten haben, soll die erste Datenmeldung zur Berichtspflicht Eingliederungshilfe für das Land Rheinland-Pfalz gemäß §10 AGSGB IX bis spätestens 04. Mai 2022 gemäß den Vorgaben des LSJV erfolgen.

Hierbei wurde festgesetzt, dass bei der erstmaligen Datenmeldung abweichend zur vorgesehenen quartalsweisen Meldung, die Meldung der Jahresstatistik gemäß Statistikbogen 22161 und 22162 erfolgen soll.

1. 22161 Statistik der Empfänger von Eingliederungshilfe nach dem SGB IX

Die Statistik haben Sie bereits durch ein von uns bereitgestelltes Automatisierungsskript als Jahresstatistik im gewünschten Format .csv erstellt und vor kurzem über das eCore-Portal abgegeben. Diese bereits erzeugte Datei können Sie nun erneut für die erste Abgabe bis 04. Mai 2022 gemäß den Vorgaben des LSJV nutzen. Sollten Sie die Datei nicht gespeichert haben, können Sie diese wie gewohnt erzeugen und abgeben.

Danach soll die nächste Meldung der Daten an das LSJV bis zum 8. Juli 2022 erfolgen und ab dann auch die quartalsweise Meldung beinhalten. Wir werden dazu das bestehende Skript anpassen, sodass Sie dieses dann wie gewohnt mit Hilfe des Automatisierungsmoduls ausführen können. Die Anpassung wird einen neuen Parameter beinhalten, mit welchem die Periode eingestellt werden (also quartalsweise für RLP und jährlich für den Bund). Wir informieren Sie über die gewohnten Kanäle wann Ihnen die Anpassung nebst Anleitung zur Verfügung stehen wird.

2. 22162 Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX

Diese Statistik wird nicht durch Care erstellt. Wie bei allen Ausgaben- und Einnahmenstatistiken empfehlen wir Ihnen, die Daten aus dem letztendlich alleine entscheidenden Kassenprogramm zu ermitteln. Insbesondere für Einnahmen können wir bei vielen Kunden auf Grund der Verfahrensweise hinsichtlich der Datenerfassung keine rechtssicheren Beträge in Care ermitteln.

Zur Abgabe der entsprechenden Daten kann für die Jahresmeldung ans Statistische Landesamt ein Web-Formular über IDEV genutzt werden. Die Vorgaben des LSJV sehen bisher nur die Abgabe der Datenmeldung per .csv-Datei vor.

Auch hier gilt für die erste Datenmeldung bis 04.05.2022 können Sie die bereits erzeugte Statistik beim LSJV abgeben, sollten Sie die Datei nicht gespeichert haben können Sie die Daten erneut im Web-Formular über IDEV eingeben und dort die Angaben im .csv Format speichern, um Sie danach beim LSJV abzugeben.

Für die nächste Meldung der Daten an das LSJV bis zum 8. Juli 2022 planen wir Ihnen eine Möglichkeit zu schaffen mit weniger Aufwand die Daten zu erfassen und die Statistik dann im vorgegebenen .csv Format abspeichern zu können. Auch hier informieren wir Sie über die gewohnten Wege über die konkrete Umsetzung.