Asylbewerberleistungsgesetz
Geldleistungen
Sachleistungen sind für Sozialämter in aller Regel nicht oder nicht vollständig leistbar. Deshalb gibt es die Möglichkeit, Geldleistungen nach §3 AsylbLG oder Misch- formen aus Sach- und Geldleistungen zu gewähren. Diese können mit Care automatisch errechnet und ausgezahlt werden. Dabei werden die Altersstufen und deren Wechsel ebenso berücksichtigt, wie der Ablauf für Fristen für die Analogleistungen.
Gesundheitliche Versorgung
Care ermöglicht den Sachbearbeitern die Ausgabe von Behandlungsscheinen, die bedürftige Geflüchtete bei Ärzten zur Behandlung vorlegen können. Die Ausgabe solcher Krankenscheine ist Voraussetzung für die anschließende Abrechnung, die natürlich ebenfalls softwareseitig unterstützt wird. Natürlich ist auch die Abrechnung von Leistungen möglich, die mit Hilfe von Gesundheitskarten in Anspruch genommen wurden.
Statistiken und Schnittstellen
Die Fallstatistiken werden durch Care bereitgestellt. Die Anbindung an das Ausländerzentralregister (AZR) ist per Schnittstelle möglich, ebenso wie Schnittstellen zu Finanzverfahren oder Geldautomaten.