Eingliederungshilfe nach SGB IX

2018 wurde die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen durch die zweite Stufe des Bundesteilhabegesetzes aus dem SGB XII ausgegliedert und das SGB IX neu gefasst. 

Passive Leistungen

Unser Leistungsmodul Eingliederungshilfe ermöglicht es den Sozialleistungsträgern, alle finanziellen Hilfen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen zu bearbeiten. Dies beginnt bei der Integration in entsprechende Einrichtungen, geht über die Abrechnung mit Leistungserbringern bis hin zum persönlichen Budget und der Berücksichtigung von Einkommen aus der Arbeit in entsprechenden Einrichtungen. Alle Leistungen der Kapitel 10 bis 13 SGB IX werden dabei vollumfänglich abgebildet, die entsprechenden Bescheide ermöglicht und die Abrechnung unterstützt. Das Ziel ist es, passgenaue Hilfe für diese Personengruppe zu ermöglichen.

Alle bekannten Wohnformen (eigene Wohnung, die besondere Wohnform oder in besonderen Ausbildungsstätten über Tag und Nacht) sind mit dem Modul korrekt berechenbar.

Teilhabeverfahrensbericht

Neben der Novelle des Gesetzes entstand im Zuge dessen auch der Teilhabeverfahrensbericht. Die für diesen notwendigen Daten können in Care erfasst, ausgewertet und automatisch in die entsprechende Meldung übernommen werden.

Das Leistungsmodul entfaltet seine vollen Stärken am besten in Kombination mit unserem Modul „Fallmanagement“, das die finanzielle Unterstützung von Klienten mit aktivierenden Maßnahmen ergänzt.


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